Vorsorge
Bestattungsvorsorge
Ein Bestattungsvorsorgevertrag enthält alle Einzelheiten zum Ablauf und der Art der Bestattung, die sich der/die Vorsorgende wünscht. In einem persönlichen Gespräch werden die Vorstellungen der eigenen Bestattung aufgenommen und auf Wunsch vertraglich festgehalten. Ebenfalls werden die anfallenden Kosten ermittelt, um Rücklagen zu bilden oder den Betrag auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen. Wichtige Dokumente wie Originalurkunden, Policen, Versicherungsnummern, Rentennummer und Sterbekassennummer sollten hinterlegt werden. Für die vorsorgende Person und deren Angehörigen bedeutet dies eine große Entlastung, sowohl in emotionaler als auch in finanzieller Hinsicht.
Diese Einzelheiten kann ein Vorsorgevertrag enthalten:
• die Form der Beisetzung
• der Ort der Beisetzung
• der Rahmen der Trauerfeier
• der Ablauf der Feierlichkeiten nach der Beerdigung
• die Form und der Inhalt der vorgesehenen Traueranzeigen
• alle weiteren individuellen Wünsche
Über ein Treuhandkonto kann die Bestattungsvorsorge finanziert werden
Auf diesem Konto wird eine Summe per Einmalzahlung geleistet. Dritte haben auf diese Anlage keinen Zugriff und laufende Kosten bleiben aus.
Die Einlage ist per Bürgschaft der Treuhand AG geschützt so wie durch die Bank, auf die eingezahlt wurde. Der entsprechende Zinsertrag fällt höher aus als bei herkömmlichen Spareinlagen. Zusätzlich kann eine Absicherung über die Bundesnotarkammer mit der Eintragung in ein Vorsorgeregister erfolgen.